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Regelement für Samariterposten an öffentlichen Anlässen
1. Der Samariterverein Entfelden übernimmt Samariterposten im Auftrag des Veranstalters.
2. Der Samariterverein stellt das Sanitätsmaterial und das Personal zur Verfügung.
3. Der Samariterverein entscheidet , wie viele Posten notwendig sind. Normalerweise sind pro Posten drei Samariter anwesend. In der Regel fängt der Postendienst mindestens 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn an und endet etwa 15 Minuten nach Veranstaltungsschluss.
4. Die Samariter sind vom Veranstalter zu verpflegen.
5. Der Veranstalter orientiert den Samariterverein möglichst früh, spätestens jedoch 5 Wochen vor dem Anlass über: - Art der Veranstaltung - Ort - Datum - Beginn und Ende der Veranstaltung
Zeitänderungen sind vor dem Anlass schriftlich mitzuteilen. Der Samariterverein entscheidet, ob bei Anlässen die Anwesenheit eines Arztes erforderlich ist. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.
6. Der Samariterverein ist berechtigt, dem Veranstalter gemäss unseren Tarifen Rechnung zu stellen:
Der Vorstand Oberentfelden, 21. Januar 2011
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